Pflegekraftagentur

Die häufigsten Fragen und Antworten im Überblick

Ich suche einen Job. Wo finde ich Infos?

Entweder registrieren Sie sich bei uns und erhalten regelmäßig passende Angebote per Mail oder Sie nutzen unsere Unternehmenswebseiten auf Facebook, Twitter und Xing. Auf den sozialen Netzwerken werden regelmäßig aktuelle Angebote veröffentlicht.

Welche Kosten fallen bei der Registrierung bei der Pflegekraftagentur an?

Die Dienstleistungen der Pflegekraftagentur sind für Pflegefachpersonal und Ärzte kostenlos. Die Registrierung als auch die Vermittlung und Betreuung erfolgt kostenfrei für die Jobsuchenden.

Ich habe mich bei der Pflegekraftagentur registriert - was nun?

Nach der erfolgreichen Registrierung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen.
•    Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
•    Tabellarischer Lebenslauf
•    Fach- und Sachkundenachweise
•    Ausbildungsnachweise
Sie können die Unterlagen während Ihrer Anmeldung hochladen oder sie uns per Fax, Post oder E-Mail (JPG oder PDF) zukommen lassen. Sollten dann noch Unterlagen fehlen, wenden sich unsere Kundenberater direkt an Sie. Dann erhalten Sie die zu Ihrem Profil passenden Angebote.

Wie erfolgt der weitere Vermittlungsprozess, nachdem ich mein Interesse bekundet habe?

Signalisieren Sie uns Interesse an einem Angebot, senden wir ein Kurzprofil Ihres Lebenslaufes an den Auftraggeber. Ist die Einrichtung an Ihrem Einsatz interessiert, werden die persönlichen Kontaktdaten weitergegeben. Meist erfolgt dann ein direktes Telefonat zwischen Pflegekraft und Einrichtung bei der Qualifikationen, Erwartungen und Erfordernisse der Einrichtung besprochen werden. Sobald sich beide Parteien über die Rahmenvereinbarungen, wie Einsatzzeitraum, Vertragsart und Tätigkeit einig sind,kümmern wir uns um alles Weitere.

Wer kümmert sich um Verpflegung und Unterkunft?

Je nach Angebot werden Verpflegung und Unterkunft für den Einsatzzeitraum durch den Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellt. Alternativ bieten die Auftraggeber auch häufig die Möglichkeit Pauschalen für Unterkunft und Verpflegung zu erhalten.

Was passiert, wenn ich eine Vertretung nicht antreten kann?

Sofern Sie einen Einsatz nicht wahrnehmen können,informieren Sie bitte umgehend die Pflegekraftagentur und Ihren Ansprechpartner am Einsatzort.

Wer übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung?

Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung empfehlen wir Ihnen. Es ist nicht obligat, dass die Einrichtungen eine Berufshaftpflichtversicherung zur Verfügung stellen.