Allgemeine Geschäftsbedingungen der ApexMed Unternehmensgruppe

Vertretungsarztagentur I Honorararztagentur I ApexRecruit GmbH I Pflegekraftagentur (nachfolgend ApexMed Unternehmensgruppe genannt)  für den Einsatz medizinischer Fachkräfte  in befristeter Anstellung

§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die ApexMed Unternehmensgruppe    vermittelt gem. § 652 BGB medizinische Fachkräfte in befristete Anstellungen. Die Vermittlung erfolgt an Krankenhäuser, Kliniken, Praxen, Medizinische Dienstleistungsunternehmen oder sonstige Einrichtungen (Auftraggeber genannt).

Die medizinischen Fachkräfte werden auf Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und der medizinischen Fachkraft  nach § 611 a BGB i. V. m. dem TzBfG  beim Auftraggeber eingesetzt.

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung ab Eingang der ersten Anfrage für die Geschäftsbeziehungen zwischen  der ApexMed Unternehmensgruppe und dem Auftraggeber, ohne dass es bei Folgeaufträgen einer erneuten Bezugnahme auf die AGB bedarf.

§ 2 Vermittlungsvertrag

Der Auftraggeber kann die ApexMed Unternehmensgruppe mit der Suche nach geeigneten medizinischem Fachpersonal (m/w/d) telefonisch, per Email, per Fax oder online beauftragen. Mit der Beauftragung der ApexMed Unternehmensgruppe durch den Auftraggeber kommt ein Vermittlungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und der ApexMed Unternehmensgruppe  zustande. Jeder Auftraggeber erkennt mit Auftragserteilung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ApexMed Unternehmensgruppe an.

Aus dem Vermittlungsvertrag ergibt sich kein Anspruch des Auftraggebers auf Vermittlung von medizinischem Fachpersonal (m/w/d). Im Falle einer Dienstverhinderung oder mangelhaften Leistungserbringung der vermittelten medizinischen Fachkräfte  (m/w/d) ist die ApexMed Unternehmensgruppe nicht verpflichtet, ersatzweise andere medizinische Fachkräfte  (m/w/d) zur Verfügung zu stellen bzw. zu vermitteln.

§ 3 Vermittlungstätigkeit/Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Die ApexMed Unternehmensgruppe wird von den Auftraggebern beauftragt, medizinisches Fachpersonal in befristeter Anstellung, zu vermitteln.

Die Vermittlung beinhaltet die Bereitstellung von Profilen und Kontaktdaten von potenziellen Kandidaten, die Organisation der Verhandlungen und die Zusammenstellung von Informationen.

Der Auftraggeber prüft in eigener Verantwortung, ob das medizinische Fachpersonal die Anforderungen des Auftraggebers erfüllt. Insbesondere prüft der Auftraggeber vor Aufnahme der Tätigkeit anhand der durch das medizinische Fachpersonal vorzulegenden  Originalurkunden  , ob das medizinische Fachpersonal alle rechtlichen, fachlichen und sonstigen Voraussetzungen für die Übernahme der Tätigkeit erfüllt.

Nach Überprüfung der rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen schliesst der Auftraggeber mit dem medizinischen Fachpersonal (m/w/d) einen befristeten Arbeitsvertrag ab und übersendet eine Kopie an die ApexMed Unternehmensgruppe.

Weiterhin wird der Auftraggeber  der ApexMed Unternehmensgruppe zum Zwecke der Provisionsabrechnungen die monatlichen Gehaltsabrechnungen zeitgleich in Kopie mit der Zustellung an das medizinische Fachpersonal als pdf Datei per Email zukommen lassen.

§ 4 Vermittlungsprovision bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages 

Für die Vermittlung einer medizinischen Fachkraft (m/w/d) in eine befristete Anstellung zahlt der Auftraggeber an die ApexMed Unternehmensgruppe    eine Provision gemäß der derzeit gültigen Preisliste.  Für den erneuten Einsatz/die erneute Vermittlung der gleichen medizinischen Fachkraft (m/w/d) beim Auftraggeber, wird erneut eine Provision fällig. Diese Regelung findet ebenso Anwendung, wenn sich die befristete Anstellung aus einer durch die ApexMed Unternehmensgruppe   vermittelten Arbeitnehmerüberlassung  oder einer Honorartätigkeit oder im Anschluss daran ergibt. Die Provision wird mit Beginn der Auftragsübernahme fällig und ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung sind für den Gesamtbetrag Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Fälligkeit zu entrichten. Alle Provisionen verstehen sich zuzüglich der derzeit gesetzlich geltenden MwSt.

§ 7 Vermittlungsprovision bei Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages

Für die Vermittlung einer medizinischen Fachkraft (m/w/d) zur unbefristeten Anstellung zahlt der Auftraggeber an die ApexMed Unternehmensgruppe    eine Provision gemäß der derzeit gültigen Preisliste. Die Provision wird bei Abschluss eines Arbeitsvertrages fällig. Diese Regelung findet ebenso Anwendung, wenn sich die Anstellung aus einer durch die ApexMed Unternehmensgruppe vermittelten Arbeitnehmerüberlassung , vermittelten befristeten Anstellung, vermittelten Honorartätigkeit  oder im Anschluss daran ergibt. Die Provision wird mit Abschluss des Arbeitsvertrages fällig und ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden für den Gesamtbetrag Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig. Alle Provisionen verstehen sich zzgl. der derzeit gesetzlich geltenden MwSt.

§ 8 Bestandsschutz, Vertragsstrafe

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die durch die ApexMed Unternehmensgruppe ( Vertretungsarztagentur I Honorararztagentur I ApexRecruit GmbH I Pflegekraftagentur)   vermittelte medizinische Fachkraft (m/w/d), nach Abschluss des Einsatzes oder im Anschluss daran für die Dauer von 2 Jahren nicht unter Ausschluss oder Umgehung der ApexMed Unternehmensgruppe erneut  zu kontaktieren, zu beschäftigen, weiterzuvermitteln oder die Daten an Dritte weiterzugeben.

Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber medizinische Fachkräfte (m/w/d), deren Kontaktdaten dem Auftraggeber  durch die ApexMed Unternehmensgruppe ( Vertretungsarztagentur I Honorararztagentur I ApexRecruit GmbH I Pflegekraftagentur)        zur Verfügung gestellt wurden,  innerhalb von 2 Jahren nach Übermittlung der Kontaktdaten nicht unter Ausschluss oder Umgehung der ApexMed Unternehmensgruppe zu kontaktieren, zu beschäftigen, weiterzuvermitteln oder die Daten an Dritte oder mit ihm verbundene Unternehmen zu Vermittlungszwecken weiterzugeben.

Im Widrigkeitsfalle wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zuzüglich der derzeit geltenden Mehrwertsteuer fällig. Provisionsansprüche bleiben hiervon unberührt.

Der Auftraggeber haftet dafür, dass auch die ihm verbundenen Unternehmen, sofern Sie Verträge mit der medizinischen Fachkraft  (m/w/d) eingehen, die Unterlassungs-, Informations- und Provisionspflichten aus diesem Vertrag erfüllen.  Verbundene Unternehmen sind solche, die am Unternehmen des Auftraggebers direkt oder indirekt gesellschaftsrechtlich beteiligt sind oder an denen der Auftraggeber direkt oder indirekt gesellschaftsrechtlich beteiligt ist

§ 9 Gewährleistung, Haftungsausschluss

Die ApexMed Unternehmensgruppe übernimmt keine Gewährleistung für das Vorliegen der persönlichen oder fachlichen Qualifikationen des medizinischen Fachpersonal (m/w/d).

Die ApexMed Unternehmensgruppe ist keine Partei des Arbeitsvertrages. Die medizinischen Fachkräfte (m/w/d) sind weder Erfüllungsgehilfe noch Verrichtungsgehilfe der ApexMed Unternehmensgruppe. Daher haftet die ApexMed Unternehmensgruppe nicht für Schadenersatzverpflichtungen aus der Tätigkeit des medizinischen Fachpersonal  (m/w/d) sowie für weitere Pflichtverletzungen des medizinischen Fachpersonal  (m/w/d) . Die ApexMed Unternehmensgruppe  übernimmt keinerlei Haftung für die Identität des medizinischen Fachpersonals (m/w/d), das Vorliegen der Unterlagen, Vertragsinhalte, die Verfügbarkeit oder die  berufliche Qualifikation.

§ 10 Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

Zwischen der ApexMed Unternehmensgruppe und dem Auftraggeber wird vereinbart, dass über die einzelnen Vermittlungsverträge und die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen absolutes Stillschweigen zu bewahren ist.

Der Auftraggeber versichert, dass er in Bezug auf die personenbezogenen Daten des medizinischen Fachpersonal  (m/w/d) die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes einhält.

§ 11 Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Kündigung, Änderung oder Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Diese Klausel kann nicht mündlich außer Kraft gesetzt werden. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird Erfurt vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Stand 01.07.2019
ApexMed Unternehmensgruppe
Vertretungsarztagentur I Honorararztagentur I ApexRecruit GmbH I Pflegekraftagentur
Am Markt 3, 99438 Bad Berka